Gesetze / Gebäudereinigermeisterverordnung
GebrMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMstrV%202021/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMstrV%202021/6#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wählt für die Situationsaufgabe zwei der folgenden Arbeiten aus:
Bei der Aufgabenstellung sind Arbeiten zu wählen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts waren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMstrV%202021/6#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling vier Stunden zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMstrV%202021/6#abs-4 (4) Jede der beiden Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 wird gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2.